Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Aus der Satzung:

§ 05 Mitgliedschaften

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Die Mitgliedschaft ist wie folgendes geregelt:

(2) Ordentliche Mitglieder: sind alle Mitglieder, die sich am Vereinsleben beteiligen, wer 18 Jahre alt ist und die Ziele sowie den Zweck des Vereins akzeptieren und unterstützen will.

(3) Fördernde Mitglieder: unterstützen den Verein durch finanzielle, wirtschaftliche oderideelle Leistungen.

(4) Ehrenmitglieder: auf Vorschlag des Vorstandes im Rahmen einerMitgliederversammlung.

§ 06 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstanderworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand innerhalb von einem Monatdurch Beschluss. Mit der Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft.

(2) Ein Aufnahmeanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

(3) Bei Ablehnung kann der Antragsteller innerhalb einer Frist von einem Monat, ab Datumder Ablehnungsmitteilung, schriftlich Widerspruch beim Vorstand einlegen.

Aktuelle Beitragsordnung

Der Antrag Auf Mitgliedschaft

Back to top button